8 der Haftpflichtversicherung zu Unrecht veranlasst und sie habe es auch versäumt, den elektronischen Versicherungsnachweis zu hinterlegen. Diese Umstände seien für den Gesuchsteller erst nach Rücksprache mit der C.________ Versicherung im Juli 2021 und Kenntnisnahme des Strafbefehls durch die im August 2021 durchgeführte Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ersichtlich geworden. Dieser Argumentation ist bei chronologischer Betrachtung des Sachverhalts nicht zu folgen, wie nachfolgend aufgezeigt wird.