5 änderten Sachverhalts ein wesentlich milderes Urteil möglich ist oder ein Teilfreispruch in Betracht kommt (pag. 127). Weiter sei die Darstellung des Gesuchstellers lückenhaft. Schon nach Erhalt der Verfügung des SVSA vom 9. März 2021 habe der Gesuchsteller tätig werden können und müssen, zumal er darin explizit zu einem Tätigwerden aufgefordert und darauf hingewiesen worden sei, dass die Verantwortung für eine rechtzeitige Hinterlegung des Versicherungsnachweises bei ihm liege.