_ erloschen sei. Als der Gesuchsteller diese Verfügung erhalten habe, sei er davon ausgegangen, dass es sich um einen Fehler handle und dass die Versicherung den neuen Versicherungsnachweis bereits bei der zentralen Clearingstelle elektronisch hinterlegt habe, zumal er die Rechnung nach einmaliger Mahnung am 26. Februar 2021 und damit vor der Meldung der Versicherung an das SVSA bezahlt habe. Auch habe er von der Versicherung kein Schreiben erhalten, dass eine Unterdeckung vorliege oder der Versicherungsvertrag aufgehoben worden sei. Der Strafbefehl vom 18. Mai 2021 sei dem Gesuchsteller nachweislich nicht zugestellt worden.