2. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend Regionale Staatsanwaltschaft) vom 18. Mai 2021 wurde der Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das SVG durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung), begangen am 16. März 2021 in Fraubrunnen, schuldig erklärt und verurteilt zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 400.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00, wobei die Er-