Die Verfügung war mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, wonach innert 30 Tagen seit Eröffnung beim SVSA Einsprache erhoben werden kann (pag. 101). Mit Schreiben vom 30. März 2021 beauftragte das SVSA die Kantonspolizei Bern mit dem Vollzug der Verfügung (pag. 105).