Im Bereich des Strafrechts sei die Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund gehe es nicht an, dass Personen verurteilt würden, während andere Personen, denen ein identischer Sachverhalt (Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen) zur Last gelegt worden sei, durch die Einstellung der Verfahren nicht verurteilt würden. Demnach werde beantragt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland erneut zur Stellungnahme aufgefordert werde und dem Obergericht mitteile, wie viele Einstellungen im Zusammenhang mit Strafbefehlen aufgrund von Art. 6a Co- vid-19 V erfolgt seien.