Weiter brachte die Gesuchstellerin in ihrer Replik vom 4. April 2022 soweit relevant Folgendes vor: Mittlerweile seien in gleichen Verfahren wegen Widerhandlung gegen die kantonale Covid-Verordnung durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen im März und April 2021 in den letzten Monaten zahlreiche Einstellungen erfolgt, sowohl beim Regionalgericht Bern-Mittelland (wie etwa im Verfahren PEN.________, Verfügung vom 25. Oktober 2021) als auch bei der Staatsanwaltschaft (wie etwa im Verfahren BM.________, Verfügung vom 24. Dezember 2021). Es handle sich dabei um Personen, die Einsprache gegen den Strafbefehl (mit identischem Sachverhalt) erhoben hätten.