Der Kanton Bern habe die Teilnehmerzahl nicht auf 15 Personen beschränken dürfen. Da mit diesem Urteil die gesetzliche Grundlage für eine Verurteilung nach der kantonalen Covid-19 V fehle, sei ein Revisionsgrund gegeben. Der Strafbefehl, der sich auf nichts anderes als die nicht zulässige 15 Personen Regelung stütze, müsse aufgehoben werden. Weiter bringt die Gesuchstellerin vor, dass viele andere Personen gegen den gleichen Strafbefehl Einsprache erhoben hätten und davon auszugehen sei, dass all