22. Fragestellung Nachfolgend ist zunächst zu prüfen, ob die Feststellung des Bundesgerichts, dass Art. 6a Covid-19 V, bundesrechtswidrig war, zur Nichtigkeit des Strafbefehls führte und dies von der Kammer zu beachten ist. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die von der Gesuchstellerin vorgebrachte strafprozessualen Revisionsgründe gegeben sind. Es handelt sich bei der von der Gesuchstellerin eingereichten Eingabe um eine Laieneingabe, welche als Revisionsgesuch betitelt wurde.