Bundesgericht vom 3. September 2021). Die Frist von 90 Tagen wurde damit gewahrt. Das Gesuch erfolgte damit form- und fristgerecht. Auf das Gesuch ist einzutreten. IV. Beweisergänzungen 19. Die Strafakten BM.________ wurden mit Verfügung vom 15. September 2021 ediert und nach Eingang zu den Akten genommen.