2. Mit Eingabe vom 10. September 2021 reichte die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein (pag. 1 f.). Die Gesuchstellerin beantragte, der Strafbefehl vom 10. September 2021 sei aufzuheben und das Strafverfahren sei nicht an Hand zu nehmen, evtl. einzustellen. Eventualiter sei die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen mit der Anweisung, das Strafverfahren nicht an die Hand zu nehmen, evtl. einzustellen. Sämtliche Gebühren und Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen (pag. 1).