25 Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 2'659.75. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 2'659.75 zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 646.20 zu erstatten, sobald seine wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). V. Weiter wird verfügt: