Die Anzahl von 145 Tagessätzen darf jedoch aufgrund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots nicht überschritten werden. Demnach wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 145 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 4'350.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung 20. Verfahrenskosten 20.1 In erster Instanz Der Beschuldigte lässt beantragen, die gesamten Verfahrenskosten seien vom Kanton Bern zu tragen.