Das Manöver zur heimlichen Eröffnung des «Hauptkontos 2011-2015» mithilfe des «Übergangskontos Februar» beweist, dass der Beschuldigte diesen Irrtum herbeiführen wollte. Dementsprechend wollte er auch die Auszahlung der ihm nicht zustehenden Sozialhilfeleistungen erwirken, um sich selbst zu bereichern. Die Erkenntnisse aus den Gutachten und aus dem ärztlichen Bericht stehen dem in keiner Weise entgegen.