Hingegen attestiert das Gutachten dem Beschuldigten einerseits narzisstische Persönlichkeitszüge, erkennbar in den von ihm selbst berichteten beruflichen Erfolgen und seinem Anspruchsdenken, sowie andererseits dissoziale Züge, erkennbar in der Neigung, andere zu beschuldigen (pag. 1472). Abhängige Züge werden demgegenüber verneint. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht liegen die Probleme des Beschuldigten nicht darin, dass er sich anderen Menschen unterordnet und Entscheidungen Dritten überlässt, sondern in seinem Anspruchsdenken und in seiner Haltung, dass andere auf seine Erwartungen eingehen (pag.