Dieses äussert sich durch eine Fixierung auf die eigene schwierige psychosoziale Situation, die Ungerechtigkeiten und Kränkungen, die dem Beschuldigten wiederfahren seien, und seine Anstrengungen zur Verbesserung seiner Situation. Unter dem Titel der psychiatrischen Diagnose hält das Gutachten fest, dass der Beschuldigte die Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung nicht erfüllt (pag. 1470 f.). Im Kindes- und Jugendalter seien keinerlei abweichende oder auffällige Verhaltensweisen erkennbar. Die beruflichen Tätigkeiten ab dem Jahr 2010 im In- und Ausland unter anderem als DJ und Model mit TV- und Radioauftritten sprächen gegen das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung.