10 Angaben des Beschuldigten ausführlich wiedergegeben (pag. 1449 ff.). Im Rahmen der psychopathologischen Beurteilung wird dem Beschuldigten – gleich dem ärztlichen Bericht vom 14. April 2016 – ein eingeengtes Denken attestiert (pag. 1469). Dieses äussert sich durch eine Fixierung auf die eigene schwierige psychosoziale Situation, die Ungerechtigkeiten und Kränkungen, die dem Beschuldigten wiederfahren seien, und seine Anstrengungen zur Verbesserung seiner Situation.