12.5 Forensisch-psychiatrisches Gutachten (pag. 1431 ff.) Das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 11. Juli 2019 wurde auf Auftrag der Gerichtspräsidentin hin angefertigt (pag. 1427 f.). Die Vorinstanz setzte sich vertieft und überzeugend mit dem Gutachten auseinander. Vorab ist auf ihre korrekten Ausführungen zu verweisen (Ziff. III.2.3.2.e. und Ziff. III.2.3.3. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1608 ff.). 12.5.1 Zusammenfassung des Gutachtens Im Rahmen der Begutachtung wurde Akteneinsicht gewährt und der Beschuldigte mehrmals zu Explorationsgesprächen aufgeboten (pag. 1432). Einleitend sind die