12.3.1 Zusammenfassung des Gutachtens Das psychiatrische Teilgutachten vom 18. November 2012 hat denselben Hintergrund wie das orthopädisch-psychiatrische Gutachten und wurde darin wörtlich aufgenommen. Weitergehende Erkenntnisse sind dem Teilgutachten nicht zu entnehmen. Auf eine eingehende Würdigung kann mit Verweis auf die vorangestellten Erwägungen (E. 12.2 oben) verzichtet werden. 12.4 Ärztlicher Bericht (pag. 1402) 12.4.1 Zusammenfassung des ärztlichen Berichts Der ärztliche Bericht von Dr. med. M.