Es bestätigt, dass der Beschuldigte unter einer mittelgradigen depressiven Episode und einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidet und beurteilt gestützt auf diese Erkenntnis die Arbeitsfähigkeit des Beschuldigten, die Effektivität der aktuellen Behandlung und stellt eine Zukunftsprognose. Dem Gutachten sind keine Hinweise zu entnehmen, dass normalerweise bestehende Hemmungen eingeschränkt wären. Zur Steuerungsfähigkeit äussert sich das Gutachten mit keinem Wort. Zur Einsichtsfähigkeit hält das Gutachten lediglich fest, dass der Beschuldigte ein «negativistisch eingeengtes Denken» aufweise (pag.