sowie eine interdisziplinäre Zusammenfassung und Beurteilung (pag. 1374). Vorliegend interessiert lediglich der psychiatrische Teil des Gutachtens. Einleitend hält das Gutachten die Diagnosen der behandelnden Ärzte und Psychiater des Beschuldigten fest. Der Beschuldigte leidet demnach einerseits unter einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig (2009-2012) mit mittelgradiger depressiver Episode, massivem seelischen Druck und teilweise mit schwerer Angstsymptomatik, sowie andererseits unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, gemischt mit abhängigen Zügen (pag. 1358 ff.).