7 Gestützt auf ein orthopädisch-psychiatrisches Gutachten vom 16. November 2012 und einen ärztlichen Bericht vom 14. April 2016 sei beim Beschuldigten von einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung auszugehen, woraus eine Selbstüberschätzung, mangelnde Anpassungsfähigkeit und mangelnde Einsichtsfähigkeit sowie bei Nichterfüllen seiner Vorstellungen tiefe Enttäuschung resultiere (pag. 1647).