6 haushalt ausbezahlt. Der Gemeinde C.________ war es aufgrund der fehlenden Angaben faktisch nicht möglich, seine Angaben zu überprüfen, seine tatsächliche Bedürftigkeit festzustellen und korrekte Berechnung der Sozialhilfeleistungen zu erstellen. Soweit der zur Anklage gebrachte Sachverhalt in einem Freispruch mündete, interessiert er vorliegend nicht mehr und wird daher ausgeklammert.