Durch die Nichtangabe dieser Unterstützungszahlungen wurden A.________ zu hohe Sozialleistungen im Umfang von CHF 103‘000.00 ausbezahlt. Der Gemeinde C.________ war es aufgrund der fehlenden Deklaration der Konten faktisch unmöglich, die Einkommensverhältnisse von A.________ zu überprüfen, seine tatsächliche Bedürftigkeit festzustellen und eine korrekte Berechnung der Sozialhilfeleistungen zu erstellen, zumal er seine Bankkonten auch in der Steuererklärung nicht offengelegt hatte.