Insgesamt deklarierte A.________ Einnahmen im Umfang von mindestens CHF 44‘639.30 nicht gegenüber der Sozialberatung, so dass ihm im selben Umfang zu viel Sozialleistungen ausbezahlt wurden. Der Gemeinde C.________ war es aufgrund der fehlenden Deklaration sämtlicher Konten faktisch unmöglich, die Einkommensverhältnisse von A.________ zu überprüfen, seine tatsächliche Bedürftigkeit festzustellen und eine korrekte Berechnung der Sozialhilfeleistungen zu erstellen, zumal er seine Bankkonten auch in der Steuererklärung nicht offengelegt hatte.