Der Gemeinde C.________ war es aufgrund der fehlenden Deklaration sämtlicher Konten faktisch unmöglich, die Vermögensverhältnisse von A.________ zu überprüfen, seine tatsächliche Bedürftigkeit festzustellen und eine korrekte Berechnung der Sozialhilfeleistungen zu erstellen, zumal er seine Bankkonten auch in der Steuererklärung nie offengelegt hatte.