Bereits zu Beginn der Unterstützung durch die Gemeinde C.________ verstiess er gegen diese Pflichten durch unvollständige Offenlegen seiner finanziellen Verhältnisse, indem er nicht sämtliche Bankkonten und damit sein gesamtes Vermögen deklarierte und verheimlichte, Halter eines Autos zu sein. Ebenso verstiess er gegen diese Pflichte[n] durch Nichtmeldung der Veränderungen in seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, indem er regelmässige Unterstützungszahlungen seines Vaters ab 30.03.2007, andere Einnahmen und die Schenkung von zwei Liegenschaften im Miteigentum am 20.02.2012 nicht deklarierte.