A.________ bezog ab Februar 2006 (mit Ausnahme der Monate Juni und Juli 2006) von der Gemeinde C.________ Sozialhilfeleistungen. Am 25.01.2006 unterzeichnete er mit dem Sozialhilfeantrag eine Erklärung über seine Pflichten und bestätigte, dass seine Angaben vollständig und wahr seien. In dieser Erklärung wurde er u.a. auf die Pflicht zur unverzüglichen und unaufgeforderten Mitteilung von Änderungen in seinen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen an die Sozialberatung aufmerksam gemacht. Regelmässig wurden aufgrund seiner Angaben durch die Sozialberatung Situationsberichte/Jahresziele bzw. Handlungspläne verfasst und von A.__