7. Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung wird auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.3.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1559). 8. Sachverhalt gemäss Anklage Dem Beschuldigten wird – soweit vorliegend noch interessierend (E. 6 oben) – folgendes vorgeworfen (Anklageschrift; pag. 1313 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 Bst. f StPO) Betrug, mehrfach begangen in der Zeit von 25.01.2006 bis Ende Februar 2015 in C.________ z.N. der Einwohnergemeinde C.________