In der schriftlichen Berufungsbegründung bestätigte der Beschuldigte diese Anträge (pag. 1646). 6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Berufung richtet sich gegen den Schuldspruch wegen Betrugs, ferner gegen die Strafzumessung sowie die Kostenverlegung (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils). Es ist festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft