Eventualiter: 5. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen des Betrugs mehrfach begangen in der Zeit vom 25.01.2006 bis Ende Februar 2015 in C.________ zum Nachteil der Einwohnergemeinde C.________. 6. Der Beschuldigte sei zu verurteilen 6.1 Zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 10.00, ausmachend CHF 1'800.00 unter Aufschub des Vollzugs der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren. 6.2. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, unter Vorbehalt der amtlichen Verteidigung.