2. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf des Betrugs, mehrfach begangen in der Zeit vom 25.01.2006 bis Ende Februar 2015 in C.________ zum Nachteil der Einwohnergemeinde C.________ 3. Dem Beschuldigten seien die Kosten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zu entschädigen, das heisst der Staat hat die Verteidigungskosten des Beschuldigten zu tragen. 4. Die Kosten des Verfahrens seien vom Staat zu tragen.