1641 ff.). Aufgrund der Mitteilung des Beschuldigten, wonach er die Wohnung derzeit nicht verlasse und nicht auf dem Polizeiposten werde erscheinen können, und der Bestätigung, dass sich an seinen persönlichen Verhältnissen nichts geändert habe, wurde auf die Erhebung eines Leumundsberichts verzichtet (pag. 1655 ff.). 5. Anträge des Beschuldigten In der Berufungserklärung stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge (pag. 1628): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. Juli 2020 sei aufzuheben.