4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 15. Februar 2021; pag. 1656) eingeholt und ihm zur Kenntnis gebracht. Zugleich forderte die Verfahrensleitung bei der zuständigen Kantonspolizei einen Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse an (pag. 1641 ff.).