3. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 4. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 5. A.________ wird für das Revisionsverfahren eine Entschädigung von CHF 1'237.05 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte ausgerichtet. 6. Die im Strafbefehlsverfahren getragenen Verfahrenskosten von CHF 500.00 sowie die Busse von CHF 300.00, insgesamt ausmachend CHF 800.00, sind A.________ zurückzuerstatten.