18. Beim vorliegenden Verfahrensausgang trägt der Kanton Bern die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00 (vgl. Art. 25 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Der Gesuchstel- 9 lerin wurden keine weiteren Verfahrenskosten auferlegt (vgl. PEN 21 300, Verfügung vom 9. April 2021 sowie pag. 21 f.)