Gemäss den Ausführungen des Regionalgerichts stand die meinungsbildende Komponente des Umzugs im Vordergrund und die einzelnen Sachbeschädigungen führten nicht zu einer Beseitigung des friedlichen Charakters der Versammlung. So beschrieb die Polizei die Atmosphäre des Umzugs als sichtlich unaufgeregt. Viele der Teilnehmer hätten gelacht, getanzt und hätten damit der Situation eine Art Spass- und Eventcharakter verliehen. Unbeteiligte Passanten seien ungehindert mitten durch die versammelte Gruppe hindurch gelaufen.