Unbeteiligte Passanten mit Einkaufstüten gingen teilweise mitten durch die versammelte Demogruppe in der Gassenmitte hindurch [...]». Selbst wenn im Verbrennen der Spraydosen und Kleider eine «Gewalttätigkeit gegen Sachen» gesehen würde, hätte zu dieser Zeit offensichtlich keine friedensbedrohliche Stimmung geherrscht. Die «Gewalttat gegen Sachen» wäre nicht symptomatisch für die Grundhaltung der Menge gewesen und wäre auch nicht als mit vereinten Kräften begangene Tat einer Zusammenrottung anzusehen.