VERTEIDIGEN» vom 7. April 2018 in der Berner Innenstadt. Die beiden Beschuldigten sollen sich anlässlich derselben politischen Kundgebung zur gleichen Zeit in derselben Gruppe im Bereich des Baldachins am Bahnhof Bern aufgehalten haben. Es wird ihnen exakt das gleiche Verhalten zum Vorwurf gemacht, nämlich das Verbleiben in einer Gruppe, von welcher offensichtlich Gewalt gegen Sachen ausgegangen sei. Es wurde denn auch keiner der beiden Beschuldigten vorgeworfen, selber Gewalt an Sachen ausgeübt zu haben oder in sonst einer Form mit ihrem individuellen Verhalten zu einer friedensbedrohlichen Stimmung in der Gruppe beigetragen zu haben.