6. Die Gesuchstellerin, neu vertreten durch Rechtsanwältin B.________, hielt mit Replik vom 13. Oktober 2021 am Antrag auf Gutheissung des Revisionsgesuchs fest (pag. 47 ff.). Die Duplik der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 20. Oktober 2021 (pag. 85 ff.). 7. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2021 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet, die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 89). II. Eintretensfrage