4. Aus dem Gesuch vom 31. März 2021 ergibt sich der Antrag der Gesuchstellerin, der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 28. März 2019 im Verfahren BM 18 43675 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen anzuweisen, der Gesuchstellerin die im Verfahren BM 18 43675