5. Weiter wird A.________ zur Bezahlung von CHF 3’000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit 15. Februar 2019 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verurteilt. 6. Für die Beurteilung der Zivilklage werden oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. 112 VII. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.