VI. Im Zivilpunkt wird entschieden: 1. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin C.________, CHF 1'069.30 Schadenersatz zu schulden. 2. A.________ wird zusätzlich zur Bezahlung von CHF 360.50 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verurteilt, zuzüglich Zins von 5 % auf dem Gesamtbetrag von CHF 1'429.80 seit Rechtskraft des Urteils. 3. Soweit weitergehend und noch nicht rechtskräftig beurteilt, wird die Schadenersatzforderung auf den Zivilweg verwiesen. 4. Das Nachklagerecht gemäss Art. 46 Abs. 2 OR bleibt vorbehalten.