Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 19'759.30. A.________ hat dem Kanton Bern CHF 18'759.30 der für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 19'759.30 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der auf dieses Verfahren entfallenden amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3’771.60, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).