Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. August 2020 (PEN 20 338/339) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung, angeblich begangen am 17. Mai 2019, ca. 23.45 Uhr, in E.________, F.________, zum Nachteil von C.________ [Ziff. I.6.6. AKS], ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Urteilsdispositiv Ziff. I.);