Sie lebte in ständiger Angst, konnte sich nicht einmal hinter ihrer verschlossenen Wohnungstür sicher fühlen. Aufgrund der wiederholten Aufstände des Beschuldigten bei ihr zu Hause musste sie schliesslich wegen den Nachbarschaftsbeschwerden ihre Wohnung wechseln. Sie soll sich auch in ihrem Wesen verändert haben. Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wirkte sie noch traumatisiert. So erklärte sie, dass sie in der Zeit, bevor der Beschuldigte verhaftet worden sei, in Angst und Schrecken gelebt habe (pag. 1377 Z. 19). Sie habe auch