42. Schadenersatz Die Privatklägerin beantragt oberinstanzlich den von der Vorinstanz zugesprochenen Schadenersatz in der Höhe von CHF 1'837.10 zuzüglich Zins zu 5 % seit Rechtskraft des Urteils, unter ausdrücklichem Vorbehalt des Nachklagerechts gemäss Art. 46 Abs. 2 des Obligationenrechts (OR; SR 220) (pag. 1834). Der Beschuldigte anerkennt die Schadenersatzforderungen im Umfang von CHF 869.30 für die Rechnung der AA.________ GmbH und CHF 200.00 für die Rechnung von AB.________. Soweit weitergehend beantragt er deren Abweisung, eventualiter die Verweisung auf den Zivilweg (pag. 1822).