41. Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen der adhäsionsweise geltend gemachten Schaden- ersatz- und Genugtuungsforderungen wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1662 f. und pag. 1664 f.; S. 134 f. und 136 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Hinzuweisen ist an dieser Stelle einzig auf den zivilprozessualen Grundsatz, wonach das Gericht einer Partei einerseits nicht mehr und nichts anderes zusprechen kann, als sie verlangt hat, andererseits auch nicht weniger, als die Gegenpartei anerkannt hat.