Härtefall verwiesen werden kann. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Verschulden des Beschuldigten bei den einzelnen Delikten isoliert betrachtet zwar jeweils im unteren Bereich liegt. Er wurde bzw. wird aber wegen zahlreicher Delikte, darunter auch mehrere einfache Körperverletzungen, verurteilt. Er bedrohte damit mehrmals Leib und Leben als höchstes Rechtsgut, wobei sich seine umfassende Deliktspalette nicht «nur» gegen die Privatklägerin richtete. Entsprechend seinem Verschulden hat die Kammer denn auch die von der Vorinstanz ausgesprochene mehrjährige Freiheitsstrafe bestätigt.