869; pag. 906). Dass der Beschuldigte diese Problemfelder einmal erfolgreich behandelt oder ernsthaft versucht hätte, sich mit seinem Lebensstil vor dem Gefängnisaufenthalt auseinanderzusetzen, ist weder ersichtlich noch dargetan. Auch war er nicht in der Lage unter dem Druck eines hängigen Strafverfahrens ein vorbildliches Verhalten zu zeigen. Selbst der Umstand einer neuen Beziehung hielt ihn nicht von wiederholter Delinquenz ab. Auch wird das Rückfallrisiko durch die in Freiheit drohende aber wahrscheinliche Erwerbslosigkeit und das Fehlen einer tragenden Tagesstruktur erheblich erhöht.